Hier finden Sie den Beschluss des BGH, AZ.: I ZR 62-16 vom 1.12.2016
Der BGH und das OLG Stuttgart haben alle Behauptungen zum vermuteten "Masern-Virus", zur Ansteckung von Masern und zur Masern-Impfung widerlegt.
Mehr noch, es ist nun höchstrichterliche Rechtsprechung, dass die gesamte Virologie widerlegt ist.
Warum das so ist, finden Sie in diesem Text.
Hier finden Sie das wichtige Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart, AZ.: 12 U 63/15 vom 16.02.2016.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 16.2.2016 im Masern-Virus-Prozess, Az.: 12 U 63/15, der Berufung von Dr. Lanka so wörtlich "vollumfänglich" stattgegeben. Das Oberlandesgericht musste der Berufung stattgeben, da das Gericht der 1. Instanz falsch entschieden hatte und der Gutachter Prof. Podbielski von der Universität Rostock als Bakteriologe keinerlei Kompetenz auf dem Gebiet der Virologe nachweisen kann. Aus Ökonomiegründen musste das Gericht nur den einfachsten zu recherchierenden Punkt der Berufung als Begründung für die "vollumfängliche" Aufhebung des Urteils der 1. Instanz UND zur Rückweisung der Klage von Dr. med. David Bardens angeben. Dieser eine Punkt ist die vom Gericht benannte Tatsache, dass keine der sechs Publikationen den geforderten Beweis enthält und nicht die Tatsache, dass sechs Publikationen vorgelegt wurden.
Nachweislich hat der Gutachter Prof. Podbielski zahlreiche falsche Sachaussagen getätigt und sich selbst und seine zentralen Aussagen durch Aussagen zu Protokoll widerlegt. Prof. Podbielski hat durch seine Aussagen zu Protokoll bewiesen, dass er die für die Urteilsfindung der 1. Instanz zentrale Übersichtsarbeit (Horikami & Moyer, 1995) entweder nicht gelesen oder die Form und den Inhalt dieses Textes - ein simples Kapitel aus einem Buch und keine Publikation aus einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift - absichtlich falsch dargestellt hat. Zusätzlich haben vier von Dr. Lanka beauftragte Gutachter festgestellt, dass die Aussagen von Prof. Podbielski zu den 6 von Dr. Bardens vorgelegten Publikationen falsch und unwissenschaftlich sind. Ein fünftes Gutachten, welches in wissenschaftlicher Form veröffentlicht wird, widerlegt die Existenzbehauptungen des Masern-Virus auf wissenschaftliche Weise. Mehr erfahren Sie in WissenschafftPlus, dem Zweimonats-Magazin der Wissenschafftplus-Akademie.
Hier finden Sie die Berufungsschrift vom 7.7.2015, die durch zwei Stellungnahmen und fünf Gutachten ergänzt wurde.
Die Stellungnahme von Dr. Lanka zur Preisverleihung "Das Goldene Brett" wurde entgegen der schriftlichen Abmachung und Zusage nicht vollständig verlesen und von der gwup nicht veröffentlicht. Die Gesellschaft gwup hat sich bei der Preisverleihung des Satire-Preises an Dr. Lanka auf das Gutachten von Prof. Podbielski (siehe unten) im Masern-Virus-Prozess verlassen - anstatt auf die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und auf den eigenen Verstand.
Begleitschreiben zur Stellungnahme vom 03.02.2015
Verfügung Landgericht Ravensburg vom 19.02.2015
Schreiben von Prof. Podbielski vom 03.03.2015
Ribosomen-E-Mail vom RKI 24.1.2012 herunterladen
Stellungnahme zum Gutachten von Prof. Podbielski herunterladen
Gutachten von Prof. Podbielski herunterladen
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Informationen rund um das Thema "Masern-Virus-Prozess" haben wir für Sie in einem ausführlichen Bericht zum Herunterladen zusammengestellt: hier klicken zum Herunterladen