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go, Virus go


Bundesgerichtshof und Oberlandesgericht Stuttgart
entziehen dem Virus- und Impfglauben den Boden
... und schaffen Platz für Neues

 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

im fünfjährigen „Masern-Virus-Prozess“ bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 1.12.2016 das sensationelle Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.2.2016.

Ab dem 1.12.2016 ist in Deutschland höchstrichterliche Rechtsprechung, dass alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masernimpfungen und zum Masern-Virus keine wissenschaftliche Grundlage haben.

Die höchstrichterlich bestätigte Urteilsbegründung beinhaltet die klare Benennung von Fakten, die nicht nur alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masernimpfungen und zum Masern-Virus widerlegen, sondern alle Behauptungen zu sog. „krankmachenden Viren“ und Impfungen.

Der Text, der dies erklärt, „go Virus go“, ist im Magazin WissenschafftPlus Nr. 2/2017 abgedruckt und außerdem finden Sie ihn HIER.

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 16.2.2017, Aktenzeichen 12 U 63/15, finden Sie HIER.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2016, Aktenzeichen I ZR 62/16, mit dem das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig wurde, finden Sie HIER.


Wie es weiter geht

Jetzt wartet die Welt auf die ersten Gerichtsverfahren, in denen diese höchstrichterliche Rechtsprechung zum Schutz des Lebens, der Unversehrtheit des Körpers, der Würde und zum Schutz aller anderen Grundrechte eingebracht und für alle wirksam wird.

Gerichtsverfahren, mit denen die nicht mehr zu rechtfertigenden Eingriffe in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch Impfungen und andere Maßnahmen des Infektionswesens abgewehrt werden. Gerichtsverfahren, mit denen direkter und indirekter Impfzwang, Schulausschlüsse, Eingriffe ins Elternrecht oder in das Recht auf freie Berufswahl verhindert werden. Und Gerichtsverfahren, in denen die Anerkennung von Impfschäden bewirkt und die Unhaltbarkeit der staatlichen Impfempfehlungen festgestellt wird.

Das kann und soll – zuerst in Deutschland und dann global – zum Eingeständnis der Fehlentwicklungen in der Medizin und zum Beginn einer tatsächlich wissenschaftlichen Gesundheitslehre führen.

Die Grundlagen hierfür sind gelegt. Lesen Sie HIER, wie und warum dies möglich ist und wie Sie und wir mit unserem Tun dazu beitragen.


Danke für Solidarität, Treue und Unterstützung

Wir danken für Ihre jahrelange Solidarität, Treue und Unterstützung, mit der Sie diesen ersten und entscheidenden Schritt der Verwandlung unseres Krankheitssystems in eine menschliche und im positiven Sinne wissenschaftliche Gesundheitslehre möglich gemacht haben.

Hierbei haben Sie und wir einen langen Atem gehabt.

Seit 1995 haben Sie und wir, mit unseren gemeinsamen Aktivitäten des Vereins Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte und den klein-klein-Aktionen den Beweis erbracht, dass die Gesundheitsbehörden in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol, auf den Gebieten des Impfens und der Infektiologie keinerlei wissenschaftlich publizierte Beweise vorlegen können. Der Masern-Virus-Prozess hat dies auf den Punkt gebracht und zur höchstrichterlich bestätigten Rechtsprechung gemacht.

Das Resultat: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart und der Bundesgerichtshof haben dem Masern-Virus und damit allen Viren die Rote Karte gezeigt: go Virus go, go, go.

 

Die Gelbe Karte: Kleiner Schritt zum großen Ziel

Den vielen Menschen im öffentlichen Gesundheitssystem, die mit ihren auswendig gelernten Behauptungen und Drohungen über Ansteckung, Impfungen, Pandemien und tödlichen Medikamenten wie z.B. dem Blutverdicker Tamiflu wohlmeinend in unsere fundamentalen Grundrechte des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Würde  und in die anderen Grundrechte eingreifen, muss freundlich aber entschieden die Gelbe Karte gezeigt werden.

Heften Sie, soweit vorhanden, an Ihren gelben Impfausweis oder an eine andere gelbe Karte das Urteil des OLG Stuttgart vom 16.2.2017, Aktenzeichen 12 U 63/15 und den Text go Virus go.

Fordern Sie Beteiligte Ihrer Wahl auf lokaler, Landes- und Bundes-Ebene auf, zum Urteil und zur Auswertung schriftlich Stellung zu beziehen. Senden Sie uns bitte die Reaktionen und wir werten die Antworten für die nächsten Schritte aus:
LK-Verlag, Adolf-Damaschke-Str. 69-70, 14542 Werder
E-Mail: info@wissenschafftplus.de

So kommen wir schneller zum Ziel.
Besten Dank!


Wir wünschen von Herzen
Alles Gute und Freude beim Tun!

Ihr Dr. Stefan Lanka und das WissenschafftPlus-Team

 

 

 

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Verantwortlicher Redakteur: Dr. Stefan Lanka
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