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Masern-Prozess:

Wir haben gewonnen!

Das Virus ging ba[r]den

 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

der Sinn und Zweck des Masern-Virus-Preisausschreibens vom 24.11.2011 (1), das im Jahr 2012 den Masern-Virus-Prozess auslöste (2), ist mit dem Gewinn der Berufungsverhandlung am 16.2.2016 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart aufgegangen (3). Es geht darum, am Beispiel des vermuteten und als existent behaupteten Masern-Virus aufzuzeigen, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz krankmachender Viren gibt. Durch eine Kette von Fehlannahmen entwickelte sich in der Geschichte die Idee krankmachender Viren, die es in Wirklichkeit nicht gibt (4). Zudem wird bei Kenntnis der Biologie und der realen Medizin klar, dass es krankmachende Viren nicht geben kann (5).

Das schriftliche Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, AZ 12 U 63/15, mit dem meine Berufung gegen das „historische Fehlurteil“ des Landgerichts Ravensburg vom 12.3.2015 stattgegeben wurde, liegt nun vor. Das Oberlandesgericht stellt zum Schluss der 27-seitigen Urteilsbegründung fest, dass „den Beweis der Existenz des Masernvirus durch eine wissenschaftliche Publikation zu führen, durch den Kläger nicht erfüllt wurde.

 

Das Landgericht Ravensburg

Das Landgericht Ravensburg, das mich in erster Instanz verurteilte, hätte dies auch feststellen können. Dem Landgericht Ravensburg ist aber nicht aufgefallen, dass der Kläger dem Gericht die sechs Publikationen, um die es im Prozess ging, nicht zugesandt hat. Das Gericht konnte deswegen das Offensichtliche selbst nicht feststellen:

Die sechs vom Kläger Dr. med. David Bardens (6) vorgelegten Publikationen sind formal und inhaltlich extrem unwissenschaftlich. Die zwei für die Urteilsfindung der 1. Instanz „entscheidenden, wissenschaftlichen Publikationen aus unabhängig fachbegutachteten Fachzeitschriften“, so der gerichtlich bestellte Gutachter, sind durch in Augenscheinnahme als ein nicht unabhängig fachbegutachtetes Buchkapitel mit Danksagung der Autoren an die Herausgeber (Horikami & Moyer, 1995) und als Arbeit in einer nicht unabhängig fachbegutachteten Studentenzeitschrift (Daikoku et al., 2007) entlarvt.

 

Das Oberlandesgericht Stuttgart

Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.2.2016 ist human. Es hilft dem Gutachter Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski von der Universität Rostock sein Gesicht zu wahren, obwohl er als reiner Bakteriologe die Gutachtenanfrage zum Masern-Virus nicht hätte annehmen dürfen. Als Bakteriologe hat er keinerlei publizierte Kompetenz auf dem Gebiet der Virologie nachzuweisen.

Deswegen tätigte er – menschlich nachvollziehbar – schriftlich und mündlich zahlreiche falsche Sachaussagen, um sein historisch-bakteriologisches Weltbild einer feindlichen und kämpferischen Biologie auch in der Virologie aufrechtzuerhalten. Die Mehrheit seiner Kollegen dagegen hat mittlerweile erkannt, dass Bakterien unsere Freunde und nicht unsere Feinde sind. Das Urteil gibt ihm die Möglichkeit, diese alte Weltsicht, die er ohne jegliche Kenntnis auf die Virologie übertragen hat, zu korrigieren. Vielleicht helfen ihm und anderen dabei die Beiträge zu den biologischen Strukturen, die das biologische Leben hervorbringen und irrtümlich als „Krankheitsgifte“, lateinisch Viren und virale „Gene“ fehlgedeutet wurden (7 und 8).

 

Der Arzt Dr. David Bardens

Dem Kläger, dem jungen Arzt Dr. David Bardens spreche ich meine Achtung aus, da er weltweit als einziger Arzt das Risiko einer Klage eingegangen ist, um das im Studium Erlernte gegen konträre Aussagen zu verteidigen. Ich würde mich freuen, wenn Dr. Bardens gemeinsam mit mir, wie ich es ihm am 16.2.2016 nach der Verhandlung in Stuttgart angeboten habe, den im Berufungsverfahren vorgelegten, direkten Gegenbeweis zur vermuteten Existenz des Masern-Virus zur Kenntnis nimmt, diskutiert und öffentlich dazu Stellung bezieht.

Ich würde mich noch mehr freuen, wenn Dr. Bardens gemeinsam mit mir oder alleine, diesen Gegenbeweis und auch andere Gegenbeweise zur behaupteten Existenz des Masern-Virus und die Gegenbeweise zu allen vermuteten krankmachenden Viren in wissenschaftlichen Fachzeitschriften publizieren würde. Dann haben alle gewonnen. Und Goliath könnte, die für viele bis heute unbemerkte und dramatische Fehlentwicklung von Teilen der Medizin, mit Hilfe eines Davids endlich schlafen gehen. Dr. David Bardens hat durch sein Tun globale Aufmerksamkeit hierfür geschaffen.

 

Vielen Dank!

Vielen Dank an Hans Tolzin vom impf-report, der uns im Vorfeld des Prozesses unterstützte, der im Internet einen Film über den Prozess auf youtube online gestellt hat (9), der am 15.3.2016 ein Sonderheft zum Masern-Prozess herausgeben wird (10) und auf dessen 11. Stuttgarter Impfsymposium am 9. und 10.4.2016 (11) die WissenschafftPlus Akademie und ich Ehrengast sein dürfen.

Vielen Dank an „unsere“ vier Gutachterinnen und Gutachter, die mir unter Inkaufnahme von persönlichen Risiken, mit wissenschaftlichen und eindeutigen Stellungnahmen zur Seite gestanden haben und zusammen mit meinem Rechtsanwalt Stefan Seehofer aus Kempten (12) und dem beratenden Rechtsanwalt Walter Johannes Mendel aus Krefeld, wesentlich zum Erfolg des Verfahrens beigetragen haben. Mit Einverständnis der Gutachter werden wir in den nächsten Ausgaben von WissenschafftPlus (13) über deren Gutachten und Tun berichten.

Vielen Dank an alle, die diese Arbeit, diesen Weg - jeder auf seine Art und Weise - begleiten und unterstützen. Den Etappensieg am 16.2.2016 in Stuttgart haben wir gemeinsam gewonnen. Wie es weitergehen kann, damit das „Wir schaffen das“ gelingen kann, nämlich die Umkehrung der Fehlentwicklungen in Biologie, Medizin und Wissenschaft, ist in WissenschafftPlus Nr. 6/2015 dargestellt (5).

 

Ihr Dr. Stefan Lanka

für das WissenschafftPlus- und das Verlags-Team

 

 

(1)        Beitrag in WissenschafftPlus, 3+4, 2014. Zu finden unter: http://www.wissenschafftplus.de/uploads/article/Masern_Prozess.pdf

(2)        Beitrag in WissenschafftPlus, 2/2015, „Virus vor Gericht.“ Zu finden unter: http://www.wissenschafftplus.de/uploads/article/Wissenschafftplus_02_15_Virus_vor_Gericht.pdf

(3)        Pressemitteilung des OLG Stuttgart zum Masern-Virus-Prozess. Zu finden unter: http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/PRESSE/OLG+Stuttgart+verhandelt+Rechtsstreit+ueber+Nachweis+des+Masernvirus/?LISTPAGE=1178276

(4)        Beitrag in WissenschafftPlus, 6/2015, „Viren entwirren.“ Zu finden unter: http://www.wissenschafftplus.de/uploads/article/Wissenschafftplus_Viren_entwirren.pdf

(5)        Beitrag in WissenschafftPlus, 6/2015, „Entwicklung von Medizin und Menschheit.“ Zu finden unter: http://www.wissenschafftplus.de/uploads/article/Wissenschafftplus_Entwicklung_der_Medizin.pdf

(6)        Beitrag zu Dr. David Bardens auf dem Internet: https://de.wikipedia.org/wiki/David_Bardens

(7)        Beitrag in WissenschafftPlus Nr. 1/2012 hierzu. Zu finden unter: http://www.food-or.de/shop/p/de/die-6-ausgaben-des-jahres-2012-druckversion

(8)        Beitrag in WissenschafftPlus Nr. 1/2014 hierzu. Zu finden unter: http://www.food-or.de/shop/p/de/die-6-ausgaben-des-jahres-2014-druckversion

(9)        Video Masern-Virus vor Gericht. Zu finden unter: https://www.youtube.com/watch?v=kGKkpMb5eoE

(10)     Impfreport Nr. 110, I/2016. Zu finden unter: http://tolzin-verlag.com/ira110

(11)     11. Stuttgarter Impfsymposium. Zu finden unter: http://www.impf-report.de/symposium2016.html

(12)     Informationen zu Rechtsanwalt Seehofer auf dem Internet zu finden unter: https://kanzlei-seehofer.de/

(13)     WissenschafftPlus. Das Zweimonatsmagazin der WissenschafftPLus-Akademie. Zu finden unter: http://www.food-or.de/shop/p/de/jahresabonnement-2016-wissenschafftplus-druckversion

 

 

 

 

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